
Gesetzliche Betreuung ist eine rechtliche Unterstützung für volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder besonderen Lebensumständen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung wird durch das Betreuungsgericht angeordnet und umfasst ausschließlich die Bereiche, die tatsächlich erforderlich sind.
Ziel ist es, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu erhalten und gleichzeitig notwendige Unterstützung sicherzustellen.
Die Aufgaben einer gesetzlichen Betreuung richten sich stets nach dem individuellen Bedarf der betreuten Person und werden in enger Abstimmung mit ihr wahrgenommen.
Aufgabenbereiche der gesetzlichen Betreuung von A-Z
Das Team

Madeleine Schiewe
Staatlich anerkannte Sozialpädagogin M.A.
Berufsbetreuerin

Ulrike Tanriverdi
Staatlich anerkannte Sozialpädagogin M.A.
Berufsbetreuerin
